{"id":4775,"date":"2018-07-04T18:21:48","date_gmt":"2018-07-04T18:21:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.friedensplattform.at\/?p=4775"},"modified":"2018-07-04T18:21:48","modified_gmt":"2018-07-04T18:21:48","slug":"neue-rheinische-zeitung-ueber-gaza-demo-prozess-in-graz","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.friedensplattform.at\/?p=4775","title":{"rendered":"Neue Rheinische Zeitung \u00fcber Gaza-Demo Prozess in Graz"},"content":{"rendered":"<div id=\"main_content_cc\"><span class=\"text_small_linespace\"><br \/>\n<\/span> <span class=\"text_small\">\u00d6sterreichische Justiz urteilt \u00fcber Gaza-Demo von 2014, Fahnenverbrennung nach Provokation sei Verhetzung<br \/>\n<\/span> <span class=\"text_red_times_big\"><strong>Ausdruck israelischer Koloniallogik<\/strong><br \/>\n<\/span> <span class=\"text_small\">Von Helga Suleiman (Steirische Friedensplattform)<\/span><\/div>\n<p><!--more--><\/p>\n<div>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.nrhz.de\/flyer\/media\/25020\/anreisser.jpg\" alt=\"\" width=\"80\" height=\"80\" align=\"left\" hspace=\"5\" vspace=\"5\" \/>Interessant, welchen Gesetzesinterpretationen das Justizwesen in gewissen Teilen \u00d6sterreichs &#8211; hier in Graz\/Steiermark, dem S\u00fcden des Landes &#8211; folgt. Da gab es im Juli 2014 eine Demonstration gegen die israelische Milit\u00e4roperation \u201eProtective Edge\u201c, welche damals gerade einen tragischen H\u00f6hepunkt mit der Bombardierung des Gaza-Streifens und Beginn einer Bodenoffensive erreichte. 2017 hat die Staatsanwaltschaft Graz nach intensiver dreij\u00e4hriger Recherche Anklage gegen einen jungen Mann \u00e4gyptischer Herkunft erhoben, wegen dreier Tatbest\u00e4nde: N\u00f6tigung (Wegnehmen der israelischen Fahne von den Provokateuren), Sachbesch\u00e4digung (der israelischen Fahne), und Verhetzung (die Verbrennung der Fahne sei gegen die Religionsgemeinschaft der J\u00fcdInnen gerichtet). Im Juni 2018 folgte das Urteil.<\/p>\n<p><strong>Wie kam es dazu?<\/strong><\/p>\n<p>Dem Aufruf zur Demo einer regionalen Friedensinitiative (1) im Juli 2014 folgten 300-500 Menschen, viele unter ihnen mit Migrationshintergrund. Die Emp\u00f6rung der DemonstrantInnen \u00fcber die Bombardierung einer wehrlosen Zivilbev\u00f6lkerung, eingeschlossen auf einem Gebiet so gro\u00df wie Wien und ohne Fluchtm\u00f6glichkeit, war sp\u00fcrbar. Die Demo verlief ruhig bis zu dem Zeitpunkt, als wie aus dem Nichts vier Provokateure auftauchten, die lachend, Grimassen schneidend und Beschimpfungen gegen die DemonstrantInnen aussto\u00dfend, die israelische Fahne schwenkten. Da die &#8211; nur in kleiner Zahl anwesende &#8211; Exekutive diese Provokation nicht beendete, schritt im Auftrag des Versammlungsleiters der als Ordner eingeteilte junge \u00c4gypter ein. Er nahm den Provokateuren die Fahne weg. Diese wurde ihm aber von anderen DemonstrantInnen entrissen und im Laufe des entstandenen Tumults angez\u00fcndet.\u00a0 Die Demo konnte in der Folge ohne weitere Zwischenf\u00e4lle fortgesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>Provokateuren Meinungsfreiheit gew\u00e4hrt, DemonstrantInnen Terrorsympathie unterstellt<\/strong><\/p>\n<p>Die anwesende Polizei stoppte das provokative Fahnenschwenken nicht. Sie hat diese Personen nicht des Platzes verwiesen, sie nicht verfolgt und nicht ausgeforscht. Obwohl ihr Auftauchen eine unangemeldete Demonstration darstellte und ganz offensichtlich den Zweck verfolgte, die Ruhe und Ordnung zu st\u00f6ren.<\/p>\n<p>Im Gegensatz dazu rechtfertigte der Staatsanwalt in seinem Strafantrag das Auftauchen der Provokateure mit Art. 10 MRK, dem Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung.\u00a0 Dem Demonstranten hingegen unterstellte er \u201eim Hinblick auf die HAMAS-Charta\u201c eine Ver\u00e4chtlichmachung von israelischen Staatsangeh\u00f6rigen und der Religionsgemeinschaft der Juden \u201ehetzend im Sinne des \u00a7 283 Abs 2 StGB\u201c.<\/p>\n<p>Bleibt zu erw\u00e4hnen, dass auf dieser Demonstration weder von der Hamas noch von sonst einer Partei die Rede war und auch keine Slogans oder Plakate vorhanden waren, die in eine solche Richtung interpretierbar gewesen w\u00e4ren. Bleibt zu erw\u00e4hnen, dass die Demo-VeranstalterInnen bekannt sind f\u00fcr ein vielf\u00e4ltiges Friedensengagement z.B. auch im Rahmen der Sozialforumsbewegung. Sie stehen auf der entgegengesetzten Seite von Rassismus, Antisemitismus und Faschismus.<\/p>\n<p>Staatsanwalt und Richter waren im Laufe der Verhandlungen jedoch geradezu zwanghaft bem\u00fcht Querverbindungen zwischen der Herkunft der DemonstrantInnen und diversen mit \u201eTerror\u201c assoziierten Organisationen herzustellen. Nicht nur der Angeklagte, sondern auch Zeugen \u00e4gyptischer Herkunft wurden immer wieder befragt, ob sie Mitglieder der Muslimbr\u00fcderschaft w\u00e4ren. Nachdem die Muslimbr\u00fcderschaft keine gelistete Terrororganisation ist, wurde das Konstrukt aufgeworfen, dass die Hamas deren milit\u00e4rischer Zweig und diese ja eine Terrororganisation sei. Als Beweis f\u00fcr Muslimbruderschaftssympathie wurde das R4bia-Zeichen gewertet, welches einige DemoteilnehmerInnen hochgehalten hatten.<\/p>\n<p>Die Argumentation von Zeugen, auch jene der Demo-OrganisatorInnen, dass dieses Zeichen symbolhaft f\u00fcr den arabischen Fr\u00fchling stehe und gegen Willk\u00fcrherrschaft und Unterdr\u00fcckung weltweit eingesetzt wurde, blieb von der Justiz ungeh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Hingegen unterstellte der Staatsanwalt einem als Zeugen geladenen Demonstranten afghanischer Herkunft Unwissenheit bez\u00fcglich der Demoausrichtung in der Art, dass er dessen Herkunft mit Uninformiertheit \u00fcber den politischen Kontext der Demo assoziierte und dabei diese schon als beinahe kriminell erscheinen lie\u00df. Damit nicht genug, warf er das Wort \u201eTaliban\u201c in den Gerichtssaal, v\u00f6llig zusammenhanglos und offensichtlich dazu angetan den Zeugen einzusch\u00fcchtern und den Richter zu einem entsprechenden Urteil zu ermutigen.<\/p>\n<p><strong>Entgegen allen Tatsachen: Staatsanwalt beharrt auf \u201eislamischem Antijudaismus\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Der Angeklagte wurde in allen drei Anklagepunkten f\u00fcr schuldig befunden. Die Aussagen der ZeugInnen und die Argumentationen des Verteidigers blieben unber\u00fccksichtigt. Hinsichtlich des politisch besonders heiklen Tatbestands der Verhetzung hatte der Rechtsvertreter des Angeklagten \u00fcberzeugend ausgef\u00fchrt, dass jene Sachverhalte, die das Strafgesetz vor Verhetzung sch\u00fctzt, im \u00a7 283 StGB taxativ aufgez\u00e4hlt sind, Staaten und deren Fahnen als Symbole dort aber als Schutzg\u00fcter nicht genannt sind. Eine diesbez\u00fcgliche Verurteilung habe daher keine rechtliche Grundlage. Der Richter zeigte sich kurz nachdenklich, blieb aber dann bei seinen offensichtlich vorgefassten Schuldspr\u00fcchen.<\/p>\n<p>ProzessbeobachterInnen best\u00e4tigten, dass der Prozessablauf autorit\u00e4r mit permanent herkunftsdiskrimierendem und islamvorurteilsvollem Unterton gef\u00fchrt wurde, respektlos und einsch\u00fcchternd gegen\u00fcber dem Angeklagten und potentiellen EntlastungszeugInnen.<\/p>\n<p>Der Schuldspruch des Richters in allen drei Anklagepunkten war das vorhersehbare Ergebnis dieses Prozesses. Der Richter argumentierte mit einem \u201eMob\u201c, der in Sympathie mit der Muslimbr\u00fcderschaft, deren milit\u00e4rischer Arm in Gaza die Terrororganisation Hamas sei, die israelische Fahne entrissen und sachbesch\u00e4digt h\u00e4tte, und dies sei zudem Verhetzung, denn, so der Staatsanwalt \u201ewir haben ein gro\u00dfes Problem mit islamischem Antijudaismus\u201c.<\/p>\n<p><strong>Steirische Justiz am rechten Auge blind?<\/strong><\/p>\n<p>Interessant, dass die Grazer Justiz kein Problem damit hatte Hetzreden und antisemitische Ausw\u00fcrfe der FP\u00d6-nahen Zeitschrift \u201eAula\u201c (ein Blatttitel: Abendland in Moslemhand?), welche das deutschnationale bis rechtsextreme Milieu in \u00d6sterreich repr\u00e4sentiert, mehr als ein halbes Jahrhundert lang zu tolerieren. So hatte die Staatsanwaltschaft Graz etwa 2015 ein Verfahren gegen die &#8222;Aula&#8220; eingestellt, mit der Begr\u00fcndung, es sei &#8222;nachvollziehbar&#8220;, dass die 1945 befreiten H\u00e4ftlinge aus dem KZ Mauthausen eine &#8222;Bel\u00e4stigung&#8220; f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung darstellten. (2) Die kritische Zivilgesellschaft revoltierte. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes sprach danach Recht und verurteilte die Zeitung. (3) Seit einigen Jahren versucht die F\u00fchrung der FP\u00d6, indem sie sich von ihrem tief in der Geschichte der Partei verwurzelten Antisemitismus abgrenzt, als regierungsf\u00e4hig zu erweisen. Als populistischen Ersatz daf\u00fcr pflegt sie umso offensiver einen undifferenzierten Generalverdacht gegen Muslime. (4)<\/p>\n<p>FriedensdemonstrantInnen, unter denen MigrantInnen\/MuslimInnen ihr Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wahrnehmen, sind dieser Justiz anscheinend ein Dorn im rechten Auge. Wie w\u00e4re es sonst erkl\u00e4rbar, dass hier penibel ermittelt und dort systematisch weggeschaut wurde?<\/p>\n<p>Wohl kein Zufall, dass sowas in Graz passiert. In Wien schritt die Exekutive bei einem genau gleichen Vorfall mit einer Ordnungsstrafe gegen Provokateure ein. (5) Graz gilt als eine Hochburg von Burschenschaften (6), deren \u00e4ltere Generationen bei \u00c4mtern und Beh\u00f6rden viel zu sagen haben und die sich gerne des Personalreservoirs der studentischen Verbindungen mit konservativ bis hin zu rechtsextremistischen Hintergrund bedienen.<\/p>\n<p>Interessant auch, dass die Burschenschaften vom Verfassungsschutz nicht oder kaum beobachtet werden (7), hingegen der Verfassungsschutz in Zivil bei der Demonstration im Juli 2014 stark vertreten war, wie die zahlreichen Fotos und Videoaufnahmen belegen. Dass damit eine grenz- und fremdenpolizeiliche Abteilung beauftragt war, zeigt, wie sich das Recht auf Meinungsfreiheit f\u00fcr MigrantInnen in \u00d6sterreich ins Gegenteil kehrt. Uniformierte Polizeikr\u00e4fte, die die Aufgabe gehabt h\u00e4tten, die Demonstration zu begleiten und vor \u00dcbergriffen zu sch\u00fctzen, waren nur wenige vor Ort.<\/p>\n<p>Der von der Justiz betriebene Aufwand, um \u00fcber vier Jahre hinweg zu dieser Verurteilung zu kommen, gibt Anlass zur Vermutung, dass es sich bei dem Prozess und seinem Vorlauf um sichtbar gewordene migrations- und islamfeindliche Voreingenommenheit handelt.<\/p>\n<p>DemonstrantInnen f\u00fcr Frieden und Gerechtigkeit zu kriminalisieren, sie als \u201eMob\u201c zu bezeichnen, ihnen \u201eTerrorsympathien\u201c zu unterstellen, ist Ausdruck genau jener israelischen Koloniallogik, die solcher Sprache Bomben folgen l\u00e4sst. Graz ist nicht Gaza. Aber in diesem Gerichtssaal waren die Machtverh\u00e4ltnisse spiegelbildlich.<\/p>\n<p>Das Urteil lautete auf f\u00fcnf Monate, bedingt auf drei Jahre [drei Jahre Bew\u00e4hrung]. Der angeklagte pal\u00e4stina-solidarische Demonstrant hat Berufung eingelegt.<\/p>\n<p><strong>Um Spenden f\u00fcr die Rechtsanwaltskosten wird ersucht:<\/strong><\/p>\n<p>Spendenkonto:<br \/>\nSparda Bank<br \/>\nEmpf\u00e4ngername: Steirische Friedensplattform<br \/>\nIBAN: AT94 4300 0000 0005 2128<br \/>\nBIC: VBOEATWW<br \/>\nZweck: Gaza Prozess<\/p>\n<p><strong>Fu\u00dfnoten:<\/strong><\/p>\n<p>1 Steirische Friedensplattform siehe unter <a href=\"http:\/\/www.friedensplattform.at\">www.friedensplattform.at<\/a><br \/>\n2 <a href=\"https:\/\/www.wienerzeitung.at\/nachrichten\/oesterreich\/politik\/814351_Schwere-Ruege-fuer-die-Aula.html\">https:\/\/www.wienerzeitung.at\/nachrichten\/oesterreich\/politik\/814351_Schwere-Ruege-fuer-die-Aula.html<\/a><br \/>\n3 <a href=\"https:\/\/diepresse.com\/home\/politik\/innenpolitik\/5151645\/Artikel-ueber-KZHaeftlinge_OGH-entscheidet-gegen-Aula\">https:\/\/diepresse.com\/home\/politik\/innenpolitik\/5151645\/Artikel-ueber-KZHaeftlinge_OGH-entscheidet-gegen-Aula<\/a><br \/>\n4 Im Juni 2018, nach weiteren rassistischen Eklats, wurde \u201edie Aula\u201c eingestellt und soll durch ein anderes \u201epatriotisch und wertkonservatives\u201c Blatt ersetzt werden.<br \/>\n5 <a href=\"https:\/\/diepresse.com\/home\/panorama\/wien\/5363910\/IsraelFahnen-entrollt_Fuer-Polizei-eine-Provokation\">https:\/\/diepresse.com\/home\/panorama\/wien\/5363910\/IsraelFahnen-entrollt_Fuer-Polizei-eine-Provokation<\/a><br \/>\n6 <a href=\"https:\/\/www.vice.com\/de_at\/article\/wdk9qn\/warum-die-stadt-graz-den-congress-an-burschenschaften-vermietet-263\">https:\/\/www.vice.com\/de_at\/article\/wdk9qn\/warum-die-stadt-graz-den-congress-an-burschenschaften-vermietet-263<\/a><br \/>\n7 Ebd.<\/p>\n<p><span class=\"text_small_linespace\">Online-Flyer Nr. 666\u00a0 vom 04.07.2018<br \/>\n<\/span><a href=\"http:\/\/www.nrhz.de\/flyer\/beitrag.php?id=25020\">http:\/\/www.nrhz.de\/flyer\/beitrag.php?id=25020<\/a><\/p>\n<\/div>\n<p><!--more--><\/p>\n<div id=\"footer_cc\"><span class=\"text_small\"> \u00a9 2018<br \/>\nNRhZ-Online &#8211; Neue Rheinische Zeitung<br \/>\nbzw. gekennzeichnete AutorInnen \/ Institutionen<br \/>\n<\/span><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00d6sterreichische Justiz urteilt \u00fcber Gaza-Demo von 2014, Fahnenverbrennung nach Provokation sei Verhetzung Ausdruck israelischer Koloniallogik Von Helga Suleiman (Steirische Friedensplattform)<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-4775","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.friedensplattform.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4775","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.friedensplattform.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.friedensplattform.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.friedensplattform.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.friedensplattform.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4775"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.friedensplattform.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4775\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4776,"href":"http:\/\/www.friedensplattform.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4775\/revisions\/4776"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.friedensplattform.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4775"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.friedensplattform.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4775"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.friedensplattform.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4775"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}