{"id":3261,"date":"2013-11-26T21:42:38","date_gmt":"2013-11-26T19:42:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.luxorbis.org\/friedensplattform.at\/?p=3261"},"modified":"2013-11-26T21:42:38","modified_gmt":"2013-11-26T19:42:38","slug":"angst-vor-masken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.friedensplattform.at\/?p=3261","title":{"rendered":"Angst vor Masken"},"content":{"rendered":"<div id=\"ID_Date\">junge Welt 26.11.2013 \/ Ausland \/ Seite 7<a href=\"http:\/\/www.jungewelt.de\/2013\/11-26\/index.php\">Inhalt<\/a><\/div>\n<h2>Neues Demonstrationsgesetz in \u00c4gypten von der Opposition als  faktische Institutionalisierung des Ausnahmezustandes kritisiert.  Verschiebung der Novelle gefordert<\/h2>\n<address>Von Sofian Philip Naceur, Kairo<\/address>\n<div class=\"Content\">\n<div class=\"ImageBox\">\n<table border=\"0\" width=\"50\" summary=\"Designtabelle\">\n<tbody>\n<tr>\n<td><a><\/p>\n<div><img decoding=\"async\" id=\"img47933\" src=\"http:\/\/www.jungewelt.de\/serveImage.php?id=47933&amp;ext=.jpg\" alt=\"Sicherheitskr\u00e4fte bei der Vorbereitung eines Einsatzes gege\" \/><\/div>\n<p><\/a><\/p>\n<div class=\"Title\">Sicherheitskr\u00e4fte bei der Vorbereitung eines Einsatzes gegen protestierende Studenten am Sonntag in Kairo<!--more--><\/div>\n<div class=\"Copyright\">Foto: REUTERS\/Mohamed Abd El Ghany<\/div>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<p>\u00c4gyptens Interimspr\u00e4sident Adli Mansour hat am Sonntag ein neues  Demonstrationsgesetz unterzeichnet. Er best\u00e4tigt damit Bef\u00fcrchtungen  politischer Aktivisten, die seit Wochen vor einer Einschr\u00e4nkung des  Versammlungsrechts warnen. Menschenrechtsgruppen verurteilten das Gesetz  scharf, es sei eine Blankovollmacht f\u00fcr die Regierung, um unliebsame  Demonstrationen effektiv zu unterbinden. Das im Justizministerium  entworfene neue Regelwerk wurde bereits Mitte Oktober von der Regierung  durchgewinkt und an Pr\u00e4sident Adli Mansour \u00fcbergeben. W\u00e4hrend die  \u00dcbergangsregierung unter Premierminister Hasem Al-Beblawi einen  Zusammenhang zwischen dem Ende des Ausnahmezustandes und damit der  staatlichen Sonderbefugnisse im Umgang mit Protesten und  Versammlungsfreiheit sowie der Verabschiedung des Protestgesetzes  vehement abstritt, forderten politische Kr\u00e4fte am Nil die Verschiebung  der Gesetzesnovelle, bis ein neues Parlament gew\u00e4hlt ist.<\/p>\n<p>Artikel 6 des Textes verbietet auf Demonstrationen und Kundgebungen das  Tragen von Waffen und Feuerwerksk\u00f6rpern und stellt das Verh\u00fcllen des  Gesichtes mit \u00bbMasken\u00ab unter Strafe. Kritiker bef\u00fcrchten, der Artikel  k\u00f6nnte auch so ausgelegt werden, da\u00df verschleierte Frauen auf  Demonstrationen pauschal kriminalisiert werden. Die am heftigsten  kritisierten Passagen sind Artikel 7 und die Bestimmungen zum Verhalten  der Polizei bei Zuwiderhandlungen. Artikel 7 verbietet Demonstrationen,  wenn sie die \u00bballgemeine Sicherheit, die \u00f6ffentliche Ordnung oder die  Produktion\u00ab behindern oder verletzen. Vor allem die vage Definition des  Begriffs Einschr\u00e4nkung der \u00bbProduktion\u00ab k\u00f6nnte von der Regierung als  Mittel mi\u00dfbraucht werden, um Streiks und Arbeitsk\u00e4mpfe zu  kriminalisieren und unter Strafe zu stellen.<\/p>\n<p>Artikel 11 bis 13 lesen sich weniger wie eine rechtliche Kl\u00e4rung  staatlicher Befugnisse im Umgang mit Demonstrationen, sondern vielmehr  wie eine detaillierte Vorlage f\u00fcr Sicherheitskr\u00e4fte, rechtlich  legitimiert Demonstrationen gewaltsam aufzul\u00f6sen. Das Gesetz erlaubt  explizit den Einsatz von Wasserwerfern, Schlagst\u00f6cken und Tr\u00e4nengas,  sollten Demonstrationsteilnehmer verbale Warnungen der Sicherheitskr\u00e4fte  ignorieren. Bei Gewaltaus\u00fcbung gegen den Sicherheitsapparat sollen  Beamte zun\u00e4chst Warnsch\u00fcsse in die Luft abgeben, bevor auch der Einsatz  von Gummigeschossen und als letzte Stufe sogar scharfer Munition  explizit erlaubt ist.<\/p>\n<p>Vorgesehen ist, da\u00df Demonstrationen und Kundgebungen mindestens sieben  Tage im voraus bei der zust\u00e4ndigen Polizeibeh\u00f6rde angemeldet werden  m\u00fcssen. Al-Beblawi betonte, die Bestimmung bedeute nicht, da\u00df  Organisatoren in Zukunft bei staatlichen Stellen um Erlaubnis fragen  m\u00fc\u00dften. Dennoch gibt das Gesetz dem Innenministerium oder der  zust\u00e4ndigen Polizeibeh\u00f6rde auch das Recht, Demonstrationen zu verbieten,  sollten sie \u00fcber Informationen verf\u00fcgen, die nahelegen, da\u00df die  Proteste Gesetze brechen k\u00f6nnten. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen Demonstrationen,  Sit-Ins und Kundgebungen nicht in unmittelbarer N\u00e4he zu  Regierungsgeb\u00e4uden, Ministerien, Gerichten, Einrichtungen von Milit\u00e4r  und Polizei, \u00f6ffentlichen Krankenh\u00e4usern und Bildungsinstitutionen  stattfinden. Ein Mindestabstand von 300 Metern zu den \u00bblebensnotwendigen  Institutionen\u00ab m\u00fcsse eingehalten werden. Verst\u00f6\u00dfe gegen die Bestimmung  k\u00f6nnen mit bis zu einem Jahr Gef\u00e4ngnis oder Strafzahlungen von 10000  Euro geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen Artikel 7 sollen mit zwei  bis f\u00fcnf Jahren Gef\u00e4ngnis oder Bu\u00dfgeldern von 5000 bis 10000 Euro  bestraft werden.<\/p>\n<p>Das Demonstrationsgesetz wird von Dutzenden politischen Gruppen und  Parteien scharf kritisiert und als Instrument zur faktischen  Institutionalisierung des Ausnahmezustandes bezeichnet. Flankiert werden  d\u00fcrfte es in K\u00fcrze von einem neuen Antiterrorgesetz, das derzeit von  der Regierung entworfen wird.<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>junge Welt 26.11.2013 \/ Ausland \/ Seite 7Inhalt Neues Demonstrationsgesetz in \u00c4gypten von der Opposition als faktische Institutionalisierung des Ausnahmezustandes kritisiert. 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