{"id":3539,"date":"2014-08-13T08:58:55","date_gmt":"2014-08-13T06:58:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.luxorbis.org\/friedensplattform.at\/?p=3539"},"modified":"2014-08-13T08:58:55","modified_gmt":"2014-08-13T06:58:55","slug":"aufhebung-der-besatzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.friedensplattform.at\/?p=3539","title":{"rendered":"Aufhebung der Besatzung"},"content":{"rendered":"<p>Wider die Legenden des Gaza-Konfliktes \u2013 die israelische  Okkupationspolitik ist Ausgangspunkt aller Probleme und Gewalt, nicht  der Widerstand der Pal\u00e4stinenser. Von V\u00f6lkerrechtsexperte Norman Paech<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<div>\n<div>\n<table border=\"0\" width=\"50\" summary=\"Designtabelle\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>\n<div><a href=\"http:\/\/www.jungewelt.de\/serveImage.php?id=52542&amp;type=large&amp;ext=.jpg\"><img decoding=\"async\" id=\"img52542\" src=\"http:\/\/www.jungewelt.de\/serveImage.php?id=52542&amp;type=o&amp;ext=.jpg\" alt=\"Leben in Tr\u00fcmmern: Pal\u00e4stinenser in Khan Junis in ihre\" \/><\/a><\/div>\n<div>Leben in Tr\u00fcmmern: Pal\u00e4stinenser in Khan Junis in ihrem von der israelischen Armee zerst\u00f6rten Haus (12. August 2014)<\/div>\n<div>Foto: REUTERS\/Ibraheem Abu Mustafa<\/div>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<p>Zwei Legenden pr\u00e4gen die Berichterstattung und Kommentierung des  neuesten Krieges gegen Gaza: Israel handele in Aus\u00fcbung seines  Selbstverteidigungsrechts, und die Situation sei zwischen Israelis und  Pal\u00e4stinensern so verfahren und aussichtslos, da\u00df niemand eine L\u00f6sung  dieser m\u00f6rderischen Verklammerung wisse. Beide Legenden sind alt und  beherrschen schon seit Jahrzehnten die Druckspalten und Sendungen der  Rundfunkanstalten. Beide sind grundfalsch, haben sich aber durch ihre  permanente Wiederholung tief in das allgemeine Bewu\u00dftsein der  \u00d6ffentlichkeit eingraviert.<\/p>\n<p>Die These vom Selbstverteidigungsrecht ist Israels Basisrechtfertigung  f\u00fcr alle Gewalt, die sie als Besatzungsmacht an den Checkpoints, mittels  t\u00e4glicher Razzien, Inhaftierungen und Zerst\u00f6rungen bis hin zu den  periodischen massiven Kriegs\u00fcberf\u00e4llen aus\u00fcbt. Der Widerstand der  Pal\u00e4stinenser \u2013 ob in Form einzelner Selbstmordattentate und  Gewaltattacken oder mittels primitiver Raketen aus Gaza \u2013 wird generell  als Terror stigmatisiert, dem jede Rechtfertigung fehlt. Diesem Muster  folgt nicht nur die US-amerikanische Administration unter Barack Obama  und John Kerry, sondern auch fast alle europ\u00e4ischen Regierungen  einschlie\u00dflich der deutschen tun es. Den deutschen Medien ist es eine  unhinterfragbare Selbstverst\u00e4ndlichkeit, so da\u00df es auf der gleichen  Stufe der Unantastbarkeit angelangt ist wie die Beschw\u00f6rung des  Existenzrechts Israels. Doch die rechtliche Bewertung von Gewalt und  Krieg ist eine ganz andere, wenn man die UN-Charta und das geltende  V\u00f6lkerrecht zugrunde legt.<\/p>\n<h3>Umfassende Blockade<\/h3>\n<p>Nicht Pal\u00e4stina h\u00e4lt Israel besetzt, sondern umgekehrt Israel h\u00e4lt seit  1967 pal\u00e4stinensisches Territorium besetzt. Dies gilt auch f\u00fcr den  Gazastreifen, obwohl Israel 2005 seine Truppen und Siedler abgezogen  hat. Die anschlie\u00dfende Blockade von Land, See und Luft aus ist in den  folgenden Jahren von Israel so ausgebaut und versch\u00e4rft worden, da\u00df der  Streifen in den Status der Besatzung zur\u00fcckversetzt worden ist. Dies  wird auch vom deutschen Au\u00dfenamt so gesehen. Im kolonialen V\u00f6lkerrecht  des 19. Jahrhunderts konnte sich die Kolonialmacht bei der  Niederschlagung des Widerstands der Kolonisierten noch auf ihr  Verteidigungsrecht berufen. Das war mit dem Ende der Kolonialreiche  jedoch vorbei und lebte im Besatzungsrecht des 20. Jahrhunderts nicht  wieder auf.<\/p>\n<p>Die Besatzung ist gleichwohl Ausgangspunkt aller Probleme und der Gewalt  in dieser Region. Sie ist eine vom humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht der Haager  Konventionen von 1907 und Genfer Konventionen von 1949 mit zahlreichen  Rechten, aber auch Pflichten ausgestattete Form der Kriegf\u00fchrung. So  erlaubt Artikel 55 der Haager Landkriegsordnung von 1907 dem besetzenden  Staat nur, die nat\u00fcrlichen Ressourcen des besetzten Landes, ob es Erd\u00f6l  oder Erdgas, Wasser oder W\u00e4lder, Steinbr\u00fcche, Ackerland oder Plantagen  sind als Verwalter zu benutzen. Er darf es nicht f\u00fcr sich allein  ausbeuten, sondern nur insoweit, als Ertrag und Gewinn der einheimischen  Bev\u00f6lkerung zugute kommen. Die milit\u00e4rischen Interessen der Besatzung  m\u00fcssen auf die zivilen Bed\u00fcrfnisse der Bev\u00f6lkerung R\u00fccksicht nehmen.  Daf\u00fcr hat die Zweite Genfer Konvention eine Reihe von  Besatzungspflichten kodifiziert: so die Regelung des Arbeitseinsatzes  und die Versorgung mit Lebensmitteln sowie die \u00e4rztliche F\u00fcrsorge  (Artikel 51 ff. II. Genfer Konvention). Privateigentum darf nur dann und  auch nur mit Entsch\u00e4digung requiriert werden, wenn es f\u00fcr die Zwecke  der Besatzung notwendig ist. Die Ansiedlung der eigenen Bev\u00f6lkerung auf  besetztem Gebiet ist ohne Ausnahme verboten (Artikel 46 ff.). Eine auch  nur oberfl\u00e4chliche Betrachtung der Besatzungspraxis der Israelis zeigt,  da\u00df sie keine dieser Pflichten erf\u00fcllt, ja sie durch ihre Siedlungs- und  Blockadepolitik vors\u00e4tzlich und mit den radikalsten Mitteln verletzt.<\/p>\n<p>Besatzung ist dar\u00fcber hinaus nur zeitlich begrenzt berechtigt, solange  sie milit\u00e4risch f\u00fcr die Sicherheit der Besatzungsmacht notwendig ist.  Das ist ein dehnbarer Begriff. F\u00fcr Israel hat sie sich im Laufe der  Jahrzehnte allerdings von einer Bedingung f\u00fcr seine Sicherheit in eine  Bedrohung verwandelt. Der UN-Sicherheitsrat, die Generalversammlung und  der Internationale Gerichtshof in Den Haag haben sie wiederholt als  v\u00f6lkerrechtwidrig bezeichnet und den R\u00fcckzug Israels gefordert. Schon  lange gibt es keine rechtliche Grundlage mehr f\u00fcr die Besatzung. Der von  der israelischen Regierung eingef\u00fchrte und auch von der deutschen  Regierung \u00fcbernommene Begriff \u00bbAutonomiegebiete\u00ab verschleiert gezielt  den tats\u00e4chlichen und juristischen Status der besetzten Gebiete. Daran  \u00e4ndert auch die Tatsache nichts, da\u00df Israel die Geltung der Genfer  Konventionen f\u00fcr die pal\u00e4stinensischen Gebiete nicht anerkennt. Der  Trick seiner Juristen lautet, die Konventionen gelten nur zwischen  Staaten, zu denen die besetzten Gebiete jedoch nicht geh\u00f6ren. So simpel  dieser Trick, so falsch ist er. Er verdreht das Schutzziel der  Konventionen, welches nicht die Staaten, sondern die Menschen sind, egal  wo und in welcher gesellschaftlichen Organisation sie leben.<\/p>\n<h3>Bewaffneter Kampf<\/h3>\n<p>Wer eine v\u00f6lkerrechtswidrige Besatzung aufrechterh\u00e4lt und seine  Pflichten daraus nicht nur vernachl\u00e4ssigt, sondern grob verletzt, dem  steht nicht das Recht auf Selbstverteidigung zu. Er ist der Angreifer,  gegen den Widerstand erlaubt ist. Die UN-Generalversammlung hat bereits  1974 mit den Resolutionen 3236 und 3327 die PLO als legitime Vertreterin  des pal\u00e4stinensischen Volkes anerkannt. Das bedeutete die Anerkennung  des vollen Selbstbestimmungsrechts f\u00fcr das pal\u00e4stinensische Volk sowie  das Recht, es mit allen Mitteln durchzusetzen. Schon damals erhielt die  PLO einen Beobachterstatus bei der UNO, und der bewaffnete Kampf wurde  als legitimes Mittel akzeptiert. Diese Rechte waren bereits den  s\u00fcdafrikanischen Befreiungsbewegungen ANC und PAC, der namibischen  SWAPO, der angolanische MPLA und der \u00adFRELIMO in Mo\u00e7ambique zuerkannt  worden. Im Gegensatz zu den afrikanischen V\u00f6lkern ist der Kolonialstatus  der Pal\u00e4stinenser immer noch nicht aufgehoben \u2013 ihr Recht, ihre  Befreiung auch mit milit\u00e4rischen Mitteln zu erk\u00e4mpfen, aber ebenfalls  nicht. Dieser Widerstand der Pal\u00e4stinenser ist genauso an das humanit\u00e4re  V\u00f6lkerrecht gebunden und verbietet den Angriff auf zivile Ziele. Die  Raketen aus dem Gazastreifen sind daher ohne Zweifel v\u00f6lkerrechtswidrig.  Sie machen auf Grund technischer M\u00e4ngel oder durch programmierte  Zielvorgaben keinen Unterschied zwischen milit\u00e4rischen und zivilen  Zielen. Dagegen sich zu sch\u00fctzen, ist das selbstverst\u00e4ndliche Recht der  Israelis. Sie tun das offensichtlich \u00e4u\u00dferst effektiv mit ihrem  Luftabwehrsystem \u00bbIron Dome\u00ab. Ihr Krieg gegen den Gazastreifen ist  jedoch absolut unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und daher v\u00f6lkerrechtswidrig.<\/p>\n<p>Das mag alles angesichts des Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisses der Gegner und des  absolut desolaten Zustandes der milit\u00e4rischen Mittel der Pal\u00e4stinenser  sehr theoretisch klingen. Ganz abgesehen davon, ob milit\u00e4rische Mittel  in diesem Konflikt, in dieser Zeit \u00fcberhaupt noch ein Problem zu l\u00f6sen  verm\u00f6gen. Ein Blick auf das in letzter Zeit so vielfach beschworene  V\u00f6lkerrecht vermag allerdings den einzig m\u00f6glichen Weg zu einer  dauerhaften Friedensl\u00f6sung zwischen Israelis und Pal\u00e4stinensern, die  auch den n\u00e4chsten Waffenstillstand hinaus h\u00e4lt, offenzulegen: die  Aufhebung der Besatzung. Ein Waffenstillstand ohne die Zusicherung, die  Blockade zu beenden, verl\u00e4ngert den unertr\u00e4glichen Zustand nur um  weitere Jahre bis zum n\u00e4chsten Ausbruch der Gewalt.<\/p>\n<h5><em>Norman Paech ist emeritierter Professor f\u00fcr V\u00f6lkerrecht. Von 2005  bis 2009 war er Mitglied des Deutschen Bundestages und au\u00dfenpolitischer  Sprecher der Fraktion Die Linke.<\/em><\/h5>\n<p><em>http:\/\/www.jungewelt.de\/2014\/08-13\/001.php<\/em><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wider die Legenden des Gaza-Konfliktes \u2013 die israelische Okkupationspolitik ist Ausgangspunkt aller Probleme und Gewalt, nicht der Widerstand der Pal\u00e4stinenser. 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