
Solidarität mit Palästina
Der „BDS-Beschluss“ des Grazer Gemeinderates vom 14. November 2019 im Wortlaut:
„Städtische Dienststellen dürfen keine Veranstaltungen von Gruppierungen unterstützen, welche die Ziele der BDS-Bewegung (,Boycott, Divestment, Sanctions‘) verfolgen oder für diese werben.“
Was dieser Beschluss in der Praxis bedeutet:
- Vereine und Initiativen, die sich zu den Zielen der BDS-Bewegung bekennen, dürfen keine Räumlichkeiten der Stadt Graz benutzen (auch nicht entgeltlich).
- Vereine und Initiativen, die Fördermittel von der Stadt Graz erhalten, dürfen nicht mit Vereinen und Initiativen, die sich zu den Zielen der BDS-Bewegung bekennen, kooperieren.
Zum Beispiel: Die Steirische Friedensplattform möchte einen Filmabend veranstalten und sucht dafür einen Raum.
Eine von der Stadt Graz geförderte Kulturinitiative darf ihren Raum dafür nicht zur Verfügung stellen, weil die Steirische Friedensplattform sich zu den Zielen der BDS-Bewegung bekennt.
Dabei muss der gezeigte Film gar nicht für die BDS-Bewegung werben.
Der „BDS-Beschluss“ sanktioniert also Gruppen allein aufgrund einer israel-kritischen Haltung ihrer Mitglieder, obwohl diese Haltung sowohl verfassungskonform ist, als auch auf einem konsequenten Eintreten für die Menschenrechte und das Völkerrecht beruht.
Das ist ein gefährlicher Präzedenzfall.
