Demo 19.1: Nein zum Extremismus-Gesetz!

Komitee zur Verteidgung der Grundrechte:
Meinungsfreiheit in Gefahr! Nein zum Extremismus-Gesetz!
Konstrukt „Politischer Islam“ – maskierter Generalverdacht

Die ÖVP betreibt auf den Spuren der FPÖ seit mehreren Jahren eine Kampagne gegen eine nebulöse Imagination, die sie „Politischen Islam“ nennen. Sie können nicht definieren, was das sein soll, denn jede Religion ist in der einen oder anderen Form politisch und auch die Anhängerinnen und Anhänger von Religionen sind politisch.

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Kurzsichtig – Leserbrief zu KlZtg am 29.12

Stefan Winklers Leitartikel zeigt ein eurozentristisches Elitendenken. Er feiert die unter Trump zustandegekommenen „Friedensverträge“ der Regierung Netanjahu  mit einigen arabischen Feudaldiktaturen. Dass diese auf Kosten des palästinensischen Volkes abgeschlossen wurden, bleibt unerwähnt. Ebenso das durch Meinungsumfagen belegte Faktum, dass dieser Verrat an den palästinensischen Rechten in allen arabischen Staaten von einer klaren Mehrheit der Menschen abgelehnt wird.

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Stellungnahme der Steirischen Friedensplattform zu den Razzien am 9.11. gegen muslimische MitbürgerInnen

Die Razzien des 9.11. gegen angebliche Mitglieder der Organisation „Muslimbruderschaft“ wurden mit extremer Schärfe ausgeführt.

Das gibt Anlass zur Frage: Seit wann rechtfertigt die Vorlage für eine Anklage wegen vermeintlicher „Terrorfinanzierung“ das Aufmarschieren von Cobra-Einheiten in Privatwohnungen um 4 Uhr früh, die Traumatisierung von Kindern und Verursachen von nachhaltigen Angstzuständen in der muslimischen Community? Obwohl durch 21.000 Observationsstunden wohl bereits klar war, dass es sich nicht um bewaffnete Menschen handelte. Stellungnahme der Steirischen Friedensplattform zu den Razzien am 9.11. gegen muslimische MitbürgerInnen weiterlesen

Erklärung der Steirischen Friedensplattform zum Bericht der Kronenzeitung „Steirische Plattform fordert Freiheit für einen Terroristen“ vom 17.10.20

Im Krone-Artikel wird behauptet, dass der Palästinenser A. Abu-Habel mit Lorenz K. eine „Terrorzelle gebildet haben soll“. Bei dieser Behauptung handelt es sich um eine reine Vermutung. Abdelkarim Abu Habel istin keinem Verfahren in dieser Sache verurteilt worden. Bis nicht der juristische Sachverhalt geklärt ist, beruht diese Behauptung auf reinen Mutmaßungen und es gilt die Unschuldsvermutung. Dasselbe gilt vor allem für die Behauptung, dass „Bombenbauteile“ bei ihm gefunden worden seien.

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