Verwaltungsgericht Köln: Ausschluß von Frauenverein wegen BDS aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Verfahren gegen die Stadt Bonn zugunsten des Deutsch-Palästinensischen Frauenbundes entschieden. Das Gericht beauftragte die Stadt Bonn, den Frauenverband zum jährlichen „Vielfalt! – Bonner Kultur – und Begegnungsfest“ am 29. September 2019 aufzunehmen. Die Stadt hatte den Verein wegen seiner Unterstützung für die BDS-Bewegung für palästinensische Rechte ausgeschlossen.

Das Gericht stellte unter anderem klar, dass die von den deutschen Stadträten und dem Deutschen Bundestag angenommenen Anträge, die die BDS-Bewegung fälschlicherweise als antisemitisch bezeichnen, nicht dazu verwendet werden können, bestehende Rechte, wie das Recht auf Nichtdiskriminierung und das Recht auf Meinungs- und Meinungsfreiheit, die durch das deutsche Grundgesetz geschützt sind, einzuschränken.

2019-09-16 ELSC Press release Bonn

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