TTIP Studie
Profit durch Un-Recht Wie Kanzleien, SchiedsrichterInnen und Prozessfinanzierer das Geschäft mit dem Investitionsschutz befeuern
In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich ein wirkmächtiges internationales Investitionsschutzregime herausgebildet, das
den Interessen von Konzernen Vorrang vor Menschenrechten und Umweltschutz einräumt.
Investitionsschutzabkommen sind Verträge zwischen Staaten, die Rechte von Investoren im jeweils anderen Staat festle
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gen. Die Abkommen werden von Investoren benutzt, um Regierungen zu verklagen, wenn sie durch Änderungen in der
Politik – z. B. zum Umwelt- oder Gesundheitsschutz – ihre Gewinne geschmälert sehen. Ende 2013 gab es mehr als
3.000 Investitionsschutzabkommen, die zu einer Welle von Klagen vor internationalen Schiedsgerichten geführt haben.
Regierungen zahlen den Preis für diese Klagen in Form von hohen Prozess- und Anwaltskosten, schwächeren Sozial- und
Umweltauflagen sowie einer erhöhten Steuerlast für die Bevölkerung, und zwar besonders häufig in Ländern, die sich
bereits in einer schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Lage befinden.
Während diese finanziellen und sozialen Kosten der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit allmählich sichtbar werden, ist über
die Rechtsbranche, welche durch diese Prozesswelle profitiert, bisher wenig bekannt. Die vorliegende Studie beleuchtet
Anwaltskanzleien, SchiedsrichterInnen und Prozessfinanzierer, die durch Investorenklagen gegen Staaten verdienen.
Die Studie zeigt, dass die Branche der Schiedsgerichtsbarkeit keine passive Begünstigte des internationalen Investitions
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rechts ist. Vielmehr existieren innerhalb der Branche aktive Player, häufig mit engen persönlichen und wirtschaftlichen
Beziehungen zu Unternehmen und Renommee in der Wissenschaft, die das internationale Investitionsrecht vehement
verteidigen. Sie sind ständig auf der Suche nach Möglichkeiten, Staaten zu verklagen und haben energisch und erfolgreich
gegen Reformen des internationalen Investitionsregimes gekämpft.
Die internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit wurde vonseiten westlicher Regierungen mit dem Argument eingerich
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tet, dass ein gerechtes und neutrales System zur Streitbelegung erforderlich sei, um die Investitionen ihrer Unternehmen
vor vermeintlich befangenen und korrupten Gerichten im Ausland zu schützen.
Doch die Branche der Schiedsgerichtsbarkeit fungiert nicht als gerechter und neutraler Vermittler. Sie hat ein Eigeninteresse:
Die Branche macht Millionenumsätze und wird dominiert von einem kleinen, exklusiven Kreis von Kanzleien und JuristInnen,
deren Verstrickungen und eigene wirtschaftliche Interessen ihre Fähigkeit, gerechte und unabhängige Urteile zu fällen,
ernsthaft infrage stellen.
Im Ergebnis ist die Schiedsgerichtsbarkeit-Branche mitverantwortlich für ein internationales Investitionsregime, das weder
gerecht noch unabhängig, sondern einseitig an den Interessen von Investoren ausgerichtet ist.
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