Antwort an Redakteur Lobnik KlZtg zum Diffamierungsartikel

OFFENER BRIEF
Guten Tag, Herr Lobnik!
Danke für Ihr Mail vom 9.7.2019 (in Kursiv wiedergegeben), mit dem Sie
auf unsere Richtigstellung zum Artikel „Antiisraelische Aktionen: Grazerin ist immer
mit dabei“ von Hans Breitegger in der Kleinen Zeitung vom 8.7.2019, antworten.

Zu Ihren Argumenten:
· Es ist uns nicht bewusst, dass Herr Breitegger die BDS-Bewegung als antisemitisch denunziert hätte.
Merkwürdig, wie ist dann die „antisemitische BDS-Bewegung“ im Untertitel zu Stande gekommen?

· Er hat vielmehr verschiedene Quellen zitiert, die quer durch Europa zu eben dieser Einschätzung gekommen sind. Außerdem zitiert er den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, der der Stadt Graz vorwirft im Vergleich zu anderen Städten bzw. Ländern in diesem Zusammenhang „säumig“ zu sein.
Alles das sind eben nicht verschiedene, sondern einschlägige Quellen, die ausschließlich die Position der israelischen Regierung und ihrer rechtsnationalistischen Protagonisten darstellen. Es ist schon sonderbar, dass weder Sie noch Herr Breitegger offensichtlich keinerlei kritisches Bewusstsein haben hinsichtlich der seit Jahren von der Regierung Netanyahu und ihrem Minister für Strategische Angelegenheiten, Gilad Erdan ausgehenden und gut dotierten internationalen Anti-BDS-Kampagne. Ziel dieser Kampagne ist es, die gewaltfreie BDS-Bewegung als antisemitisch zu denunzieren und sie mit verschiedenen argumentativen Konstrukten sogar in Terrornähe zu rücken. Was macht es der Kleinen Zeitung so unmöglich, diesen Hintergrund der Aktivitäten quer durch Europa und eben auch in Österreich kritisch zur Kenntnis zu nehmen? Seit der Gründung im Jahr 2005 hat sich BDS bewusst für den Einsatz
dieser Kampagne entschieden, nachdem die PA in Ramallah und Hamas in Gaza mit ihren Strategien zur Durchsetzung der palästinensischen Rechte immer weniger Widerhall fanden. Und weil BDS international zunehmend Unterstützung gewinnt, steht es seit 2015 im Fokus zionistischer Gegenstrategien. Zusätzlich zu den Spenden von Seite prozionistischer Lobbygruppen, wird diese Gegenpropaganda jährlich mit hohen Beiträgen aus dem israelischen Staatsbudget dotiert. Die israelische Regierung hat 2017 einen Plan genehmigt, der 72 Millionen Dollar für die Bekämpfung der Kampagne zum Boykott des jüdischen Staates vorsieht. 36 Millionen Dollar davon kommen aus dem Ministerium für strategische Angelegenheiten und Hasbara unter Gilad Erdan. Wer sich hier, so wie die Kleine Zeitung das im Artikel von Herrn Breitegger getan hat, zugunsten der Politik der Regierung Netanjahu einspannen lässt, ist selbst nach seinem eigenen politischen Kalkül zu fragen. In realpolitischer Perspektive gilt: Wer dem seit Jahrzehnten schwer unterdrückten PalästinenserInnen – im Gefolge der israelischen Regierungspropaganda – das von Hoffnung auf eine gewaltfreie Wirksamkeit geprägte politische Instrument BDS aus der Hand schlagen will, will entweder, dass diese Unterdrückung andauert und es zu keiner Konfliktlösung kommt oder dahinter steckt gar das Kalkül, die PalästinenserInnen weiter in die Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung und daraus folgend, sie verstärkt in einen gewalttätigen Widerstand zu treiben (den man dann wieder, fern der aktuellen nahöstlichen Leidensgeschichten in einem Redaktionsbüro sitzend, in moralischer Empörung verurteilen kann).
Und weshalb stützt Herr Breitegger sich nicht auch auf machtpolitisch weniger instrumentalisierte und daher wesentlich seriösere Quellen, die hinsichtlich der Frage des Antisemitismusverdachtes von BDS und der Legitimität und Notwendigkeit einer Kritik an Israel und seiner ethnonationalistisch-zionistischen Staatsideologie zu ganz
anderen Einschätzungen kommen?

Sehr häufig haben diese Stimmen selbst einen jüdischen Hintergrund. Lesen sie bitte, den Appell von 34 jüdisch-israelischen Intellektuellen:
https://www.medico.de/17238/ , die Stellungnahme von 39 Organisationen
der jüdischen Diaspora unter https://www.juedische-stimme.de/2018/07/17/weltweitejuedische- organisationen-bejahen-die-bds-bewegung/ . Ein ähnlicher Aufruf von 240 prominenten jüdischen UnterzeichnerInnen erging kürzlich an die Deutsche Bundesregierung,
https://www.scribd.com/document/412474418/Aufruf-von-240-Judischenund-Israelischen-Wissenschaftlern-an-die-Bundesregierung-zu-BDS-und-Antisemitismus .

Zahlreiche inhaltlich ähnliche Einzelmeinungen sind unschwer über jede Internet-Suchmaschine aufzufinden.
Wir jedenfalls hoffen, dass die Stadt Graz, anders als München und Wien, den Zurufen für einen derartigen Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit widersteht.Wir sind zuversichtlich, dass die Bearbeitung des lokalen Antisemitismus in der Steiermark bereits so tief in die Gemüter der Bevölkerung und ihrer politischen VertreterInnen eingesickert ist, dass sie in der Lage sind, zwischen echtem Antisemitismus und seiner Instrumentalisierung als Waffe zur Durchsetzung von ethnozentrischer Machtinteressen, zu unterscheiden.
Es scheint, dass zumindest bei MedienarbeiterInnen da noch Aufholbedarf besteht, und auch Sie dürfen sich gemeint fühlen, nachdem Sie im Auftrag der Chefredaktion den Artikel des Herrn Breitegger derartig unkritisch verteidigen.

· Aus diesem Grund vermögen wir auch nicht zu erkennen, worin die von Ihnen angesprochene Diffamierung, Kriminalisierung und Skandalisierung bestehen sollen
Diese drei von uns an ihr Blatt gerichteten Vorwürfe beziehen sich nicht zuletzt auf die Diffamierung von SOMM.
Warum war denn überhaupt von SOMM die Rede in dem Artikel? SOMM ist eine sozial tätige Organisation und die StFp ist friedenspolitisch aktiv. Beide Vereine arbeiten entsprechend ihren unterschiedlichen Vereinszwecken voneinander völlig unabhängig. Natürlich kann man über in beiden Vereinen gegebene, einzelne personelle
Überschneidungen berichten. Aber Herr Breitegger hat es unterlassen hier zwischen den Rechtsinstituten der Individialperson und der Juridischen Person sauber zu trennen und hat beide Personengemeinschaften in Verruf gebracht (Leiterin von SOMM wird neben Salafisten etc. genannt). Das ist auf Kronenzeitungsniveau untergriffig.
Verkaufen Sie uns bitte nicht für dumm, so als wüssten Sie nicht, wie manipulativer Journalismus funktioniert.

· Uns ist auch nicht ganz klar, inwiefern der Missbrauch von Fördergeldern „assoziiert“ werden sollte.
Der Vorwurf des „Missbrauchs öffentlicher Gelder“ bezieht sich im Breitegger-Artikel – unter Berufung auf einen anonymen Verfassungsschützer – zunächst deutlich auch auf die Steirische Friedensplattform. Ihr und dem Verein SOMM wird hier in denunziatorischer Weise ein strafrechtliches Delikt unterstellt. Dafür gibt es den Rechtsstaat.
Hätte diese Anschuldigung also irgendeinen anderen Zweck als jenen, zwei NGOs im politischen Meinungskampf bei der großen Leserschaft der Kleinen Zeitung der strafrechtlich relevanten Unehrenhaftigkeit zu beschuldigen, so wäre ja wohl der Weg zur Staatsanwaltschaft eine Selbstverständlichkeit. Wir hoffen sehr, dass Herr Rosen, der anonyme ehemalige Staatsschützer, Herr Breitegger und/oder die Kleine Zeitung diesen Weg beschreiten.

· Jeder, der öffentliche Gelder oder auch private Spenden bezieht, muss sich jederzeit fragen lassen, wozu er diese Gelder verwendet. Das insinuiert ja noch keinen Missbrauch. Eine klare Antwort, ob z.B. (auch) für die Verteidigung eines Angeklagten oder eben nicht, reicht ja schon.
Dafür hätten Sie ja die FPF adressieren können. Und ja, gern lassen wir uns befragen, aber das wäre halt – vorausgesetzt es handelt sich um einen seriösen Journalismus, wie wir ihn durchaus auch von einem Boulevardmedium erwarten, und von der Kleinen Zeitung auch meist geliefert bekommen, Aufgabe der Recherche gewesen. Ist aber nicht geschehen. Stattdessen wurde gegenüber der großen Leserschaft Ihres Blattes gleich der strafrechtlich relevante Tatbestand des Missbrauchs öffentlicher Gelder als Vermutung in den Raum gestellt.
Konkret dazu:
Um einem beschuldigten Teilnehmer an der Demonstration von 2014 eine gute rechtsanwaltliche Vertretung zu ermöglichen, hat die Steirische Friedensplattform über ihre Homepage bei ihren Mitgliedern und SympathisantInnen um Spenden gebeten.
Als Organisatorin der Demonstration fühlen wir uns verpflichtet, TeilnehmerInnen, soweit verantwortbar, solidarisch beizustehen. Spendengelder haben wir von solidarischen Organisationen und Privatpersonen bekommen. Das ist nichts Unerlaubtes, sondern im Sinne eines möglichsten Machtausgleich zwischen Ankläger und
Angeklagten sehr wohl auch im Sinne eines aufgeklärten Rechtsdenkens. Ein Missbrauch öffentlicher Gelder kann da aber schon deshalb nicht vorliegen, weil die Steirische Friedensplattform keine Empfängerin von Subventionen der öffentlichen Hand war und ist.
Übrigens: Dieser Rechtsbeistand war natürlich auch für die Arbeit der Friedensplattform wichtig. Ohne ihn wäre er des in der Berufung abgewiesenen Vorwurfs der Verhetzung schuldig geblieben und damit in einem moralischen Sinn auch mittelbar die Steirische Friedensplattform als Organisatorin der Demo.
In der Sache etwas anders, jedenfalls aber in gleicher Weise gegenstandslos liegt Breiteggers Missbrauchsverdacht gegenüber dem Verein SOMM. SOMM wird für ihre wichtige Arbeit zwar subventioniert, aber von dort sind, wie der Verein mehrfach öffentlich unterstrichen hat, weder in diese noch irgendeine andere Angelegenheit Fördergelder missbräuchlich geflossen. SOMM wurde ganz offensichtlich nur auf Basis von Mutmaßungen gegenüber einer Person, die Sie im Übrigen nicht nennen, wohl damit Vermutungen angeheizt werden können, in diesen Kontext gestellt. Wir meinen: Der Verfassungsschutz hat da mitgeschrieben, die Kleine Zeitung sich in Handlangerei geübt.

· An der zivilgesellschaftlich getragenen Demonstration von 2014 haben, wie Sie wissen, sehr wohl Personen teilgenommen, die von den Behörden als Islamisten eingestuft werden. Das ist ja auch bei Gericht zur Sprache gekommen, dazu erfunden wurde da im Artikel gar nichts.
Das ist schlicht falsch. Es wurden bei Gericht keinerlei Beweise für die Zugehörigkeit von Personen zu islamistischen Zusammenhängen vorgelegt. Die Behörden, der Staatsanwalt und der erstinstanzliche Richter wollten das Rabia-Zeichen als islamistisches Symbol deuten, dem wurde von Seiten kundiger Personen und auch von uns
im Prozess klar widersprochen! Es war ein Symbol für den weltanschaulich sehr breit getragenen arabischen Frühling in Ägypten und als solches wurde es auf der Demo verwendet. Bei ca. 500 Teilnehmerinnen kann von uns nicht ausgeschlossen werden, dass an der Demonstration auch Menschen teilgenommen haben (um die es aber im
Prozess nicht ging), die von unseren Behörden als „islamistisch gesinnt“ eingestuft werden, aber ein Beweis dafür wurde bei Gericht nicht erbracht. Zumal zu definieren wäre, was „islamistisch gesinnt“ bedeutet. Im breiteggerschen Kontext ging es eindeutig darum, über das Nennen von konkreten Gruppen (Salafisten, etc.) und den
darüber entstehenden Konnex von Islamismus und Terror beim LeserInnenpublikum pauschale negative Assoziationen zur Kundgebung und ihrer Organisatorin, der StFp, zu wecken.

· Der „Freispruch“ von der Verhetzung gründet sich darauf, dass das Gericht zum Schluss gelangt ist, dass staatliche Symbole vom Verhetzungsparagrafen nicht geschützt sind.
Dann wurde da in der ersten Verhandlung wohl ein Paragraf übersehen. Aber abgesehen davon ist auch dieser Satz in seiner eingrenzenden Aussage nicht sachadäquat. Das Urteil des Berufungsgerichts ging deutlich über Ihr formaljuridisches Argument hinaus. Der Tatbestand der Verhetzung wurde auch inhaltlich geprüft. Zusammengefasst heißt es auf Seite 4 des Urteils: „Durch das Zerreißen und Abbrennen der anderen entrissenen Nationalflagge Israels forderte oder reizte der Angeklagte nicht zu Gewalt gegen die Religionsgemeinschaft der Juden oder die Staatsangehörigen Israels auf; auch hatte er keinen entsprechenden Tatvorsatz.“ Aber darüber
haben sie ja nicht mehr berichtet. Ihnen genügte die Berichterstattung über das in allen drei Punkten negative Urteil der 1. Instanz, der auch für uns als Friedensplattform sehr wichtige spätere Freispruch des Angeklagten vom Anklagepunkt der Verhetzung schien Ihnen nicht mehr berichtenswert.
Der junge Mann wurde wegen Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt.

Im Letzturteil – ermöglicht über die spendenfianzierte Berufung – wurde jedoch festgehalten, es fehle an „Feststellungen, der Angeklagte habe durch sein Hetzen die Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich (zu machen) gesucht„.

Wir zitieren weiter aus dem Urteil: „Ebenso wenig ist eine Forderung des Angeklagten, Gewalt gegen (israelische) Juden zu üben (oder ähnliches) überliefert. Bei diesem Gesamtkontext erachtet das Berufungsgericht die Zerstörung der israelischen Fahne (auch) durch den Angeklagten nicht als Gewaltaufforderung oder -aufreizung im angeführten Sinn, sondern als abfällige Reaktion gegenüber der israelischen Politik und in concreto deren Verantwortung für militärische Handlungen im Gaza-Streifen. Durch die Zerstörung der israelischen Flagge sollte die Verachtung gegen diese, von den Regierungsvertretern Israels zu verantwortende Vorgangsweise zum Ausdruck gebracht werden. Dieses Verständnis ist auch dem Angeklagten zuzusinnen, nachdem keine objektivierbaren Umstände dagegen sprechen. Das bedingt die Aufhebung des Schuldspruchs in Ansehung des Vergehens der Verhetzung nach § 283 Abs 1 StGB;“ Der Angeklagte wurde also vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen.

· Sie sind der Meinung, dass die Meinungsfreiheit zurecht verteidigtwurde. Darüber könnte man lange diskutieren, diese Frage war aber nicht Gegenstand des Artikels, um den es hier geht.
Es ist aber genau der Punkt, um den es bei BDS geht, und das spielt in dem Artikel eine zentrale Rolle.

· Ihre Aufforderung, „Unterstellungen“ und „Falschinformationen“ keine Bühne zu bieten, müssen wir zurückweisen, weil wir uns keiner solchen Verfehlungen bewusst sind.
Diese Bewusstlosigkeit ist natürlich tragisch und demokratiepolitisch folgenreich. Es gibt Berufsgruppen, die von Gesellschaft und Politik mit mehr Macht über andere Menschen ausgestattet sind als der/die DurchschnittsbürgerIn. Etwa LehrerInnen, PolizistInnen, manche Gruppen von VerwaltungsbeamtInnen, RichterInnen, RegierungspolitikerInnen, etc. JournalistInnen und Verantwortliche von Medien mit großer Verbreitung gehören zweifellos ganz besonders in diese Kategorie. Wichtig ist in diesem Fall aber dann ein hohes Maß an selbstkritischem Verantwortungsbewusstsein dieser Personengruppen. Herr Breitegger und die Kleine Zeitung haben ohne gründliche Recherche zwei Vereine namentlich verunglimpft, sie in den Verdacht eines unehrenhaften, strafrechtlich relevanten Tuns und in den Geruch des Antisemitismus gerückt, den wir zutiefst ablehnen und bekämpfen. Und Sie Herr Lobnik, erklären uns jetzt schnoddrig, wir hätten ja einfach eine Antwort geben können, ob der an hunderttausenden LeserInnen fahrlässig herangetragene Verdacht eines Missbrauchs öffentlicher Fördergelder stimmt oder nicht. ….

· Auch dem Ersuchen nach einer Gegendarstellung können wir deshalb nicht nachkommen.
Es bleibt also: Auf der Basis sehr einseitiger Informanten und Recherchen hat die in der Steiermark meistgelesenen Tageszeitung einen vor Verdächtigungen strotzenden Artikel veröffentlicht. Sehr deutlich ist die Redaktion dabei Ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.

Dabei: Es ist nicht schlimm in die falsche Richtung gegangen zu sein, man muss nur den Mut haben umzudrehen!

Angesichts der in Ihrer Antwort sichtbar gewordenen Weigerung der Kleinen Zeitung die unrichtigen Fakten und Schrägheiten ihrer Berichterstattung selbst richtig zu stellen, hat die Steirische Friedensplattform beschlossen:
1. Über unseren Rechtsvertreter von Ihrem Blatt eine medienrechtliche Entgegnung
zu verlangen (und notfalls gerichtlich durchzusetzen), und
2. den Artikel des Herrn Breitegger und den sich daraus ergebenden Schriftverkehr
mit Ihnen, dem Presserat zur Beurteilung vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
und jederzeit gesprächsbereit
für die Steirische Friedensplattform

Franz Sölkner, Helga Suleiman

Graz,
am 4.8.2019
pA. Franz Sölkner

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