RICHTIGSTELLUNG zum KleineZeitung Artikel

Hans Breitegger denunziert in seinem Artikel völlig einseitig die BDS-Bewegung als eine antisemitische Bewegung. Verantwortungsvoller Journalismus wäre gewesen, dass er sich auch anderweitig über BDS informiert, als nur über Herrn Elie Rosen, den proisraelisch agitierenden Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde in Graz.

An das Redaktionskollegium der Kleinen Zeitung!

RICHTIGSTELLUNG der Steirischen Friedensplattform

zum Artikel „Antiisraelische Aktionen: Grazerin ist immer mit dabei“ von Hans Breitegger in der Kleinen Zeitung vom 8.7.2019

Hans Breitegger denunziert in seinem Artikel völlig einseitig die BDS-Bewegung als eine antisemitische Bewegung. Verantwortungsvoller Journalismus wäre gewesen, dass er sich auch anderweitig über BDS informiert, als nur über Herrn Elie Rosen, den proisraelisch agitierenden Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde in Graz. Hätte er nur einen Blick auf die Homepage von bds-info.at geworfen, wäre ihm klar geworden, dass es sich bei BDS um eine von der palästinensischen Zivilgesellschaft initiierte weltweite Bewegung handelt, die gemäß UN-Konventionen und Völkerrecht die absolut legitimen Rechte der PalästinenserInnen gewaltfrei einfordert.

Bei etwas weniger gesinnungslastiger Recherche wäre er u.a. auf die Erklärung der Jüdischen Stimme für Frieden gestoßen, in der über dreißig jüdische Organisationen aus aller Welt in einer gemeinsamen Erklärung die Versuche verurteilen, Kritik an Israel und an Aktivitäten von BDS zu unterdrücken.

Für uns FriedensaktivistInnen ist es immer wieder ernüchternd wahrzunehmen, wie wenig in der Kleinen Zeitung journalistischer Ethos zählt, wenn es um Palästina/Israel geht.

Hans Breitegger will in seinem Artikel skandalisieren und kriminalisieren. Dabei ist er sich nicht zu schade, eine Migrantinnenorganisation, die seit mehr als 10 Jahren wertvolle Arbeit für stark benachteiligte Gruppen in unserer Gesellschaft leistet, zu diffamieren.

Über eine „Grazerin“, die dort Mitarbeiterin und in der Steirischen Friedensplattform aktiv ist, befleißigt er sich ein Konstrukt zu basteln, das Veruntreuung von Fördergeldern bei LeserInnen assoziieren soll. Damit das geht, wird ein ehemaliger Verfassungsschützer zitiert, der einen „dringenden Verdacht“ auf missbräuchliche Verwendung von Fördergeldern anmeldet. ‚An den Haaren herbeigezogen‘ ist ein zu schwacher Ausdruck für diese Stümperei.

Im Jahr 2014 gab es mehrere zivilgesellschaftlich getragene Demonstrationen (Islamisten hat Herr Breitegger dazuerfunden) gegen das brutale Bombardement der israelischen Armee auf die im Gaza-Streifen eingeschlossenen Menschen. Eine israelische Fahne wurde damals von Provokateuren geschwenkt, die eine nicht genehmigte Kundgebung am Rande der Demo abhielten. Gegen die illegal agierenden Provokateure schritten umstehende PolizistInnen nicht ein. Aber ein junger Demoteilnehmer, der versuchte die Provokation durch Entreißen der Fahne zu stoppen, wurde 2018 wegen Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt. Herr Breitegger erwähnt wohlweislich nicht, dass der Angeklagte vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen wurde.

Zurecht wurde die Meinungsfreiheit verteidigt! Das dieses Urteil über die Berufungsverhandlung möglich war, ist einer privaten Spendenintiative zu verdanken. Wenn es in Österreich kriminell ist, für Rechtshilfe Geld zu sammeln, dann leben wir nicht mehr in einer Demokratie, sondern in einem Überwachungs- und Gesinnungsstaat.

Dass FriedensaktivistInnen dort hinzeigen, wo andere wegschauen, liegt in der Konsequenz unseres Selbstverständnisses.  Das gilt auch für das militaristische Treiben in Mureck, wo die Israelische Security Academy / ISA die in der jahrzehntelangen brutalen Unterdrückung des palästinensischen Volkes erworbenen Mentalitäten und Kampftechniken österreichweit vermarkten will.

Wir fordern die Kleine Zeitung auf, Unterstellungen und Falschinformationen keine Bühne zu bieten!

Wir ersuchen diese Gegendarstellung in der Kleinen Zeitung zu veröffentlichen.

 

Für die Steirische Friedensplattform

Franz Sölkner                                                            Helga Suleiman

 

 

 

Richtigstellung StFp_klZtg 9_7_19

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