Kleine Zeitung, 9.2.2014: Ein erst zwölfjähriger bosnischer Bub wird verdächtigt als Mitglied einer Kinderbande Taschendiebstähle begangen zu haben. 16 Tage ist der Bub in U-Haft. Der Staatsanwalt verlangt eine Untersuchung der Geschlechtsorgane, um nachzuweisen, dass der Bub bereits 14 Jahre alt ist. Nur so wären U-Haft und Strafmündigkeit zu rechtfertigen. Der Richter lehnt das ab. Der weinende 12-jährige wird freigelassen und verschwindet irgendwo in Wien.
Diese traurige Geschichte sagt nicht nur genug über den Umgang dieses Staatsanwalts mit minderjährigen MigrantInnen aus, sondern ebenso über die aktuelle Situation in Bosnien-Herzegowina.
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